FAQ Abgeltungssteuer

Wie hoch ist die Abgeltungsteuer?
Seit dem 01.01.2009 werden auf sämtliche Kapitalerträge, die den Sparer-Pauschbetrag überschreiten, pauschal 25% Kapitalertragsteuer erhoben. Hinzu kommen der Solidaritätszuschlag in Höhe von derzeit 5,5% des Kapitalertragsteuerbetrags sowie eventuell Kirchensteuer (in der Regel 8% oder 9% des Kapitalertragsteuerbetrags). Der Freistellungsbetrag beläuft sich für Alleinstehende bzw. Ledige auf 801 Euro, bei Zusammenveranlagten auf 1.602 Euro. Werbungskosten sind nicht mehr absetzbar.

Wie zahle ich Abgeltungsteuer?
Die Abgeltungsteuer und der Solidaritätszuschlag werden automatisch ermittelt und von der Bank anonym an das Finanzamt abgeführt. Daher braucht der Anleger im Idealfall seine Kapitalerträge nicht mehr in seiner Steuererklärung anzugeben.
Für Sparer, deren persönlicher Steuersatz unter 25 % liegt, besteht die Möglichkeit, zuviel abgeführte Steuern im Rahmen der Steuererklärung mit dem Steueraufkommen zu verrechnen. 
 
Wer muss Abgeltungsteuer zahlen?
Die Abgeltungsteuer in Höhe von pauschal 25% zzgl. Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer wird unabhängig vom persönlichen Einkommensteuersatz des Steuerpflichtigen erhoben. Allerdings nur dann, wenn die Kapitalerträge den im Freistellungsauftrag angegebenen Sparer-Pauschbetrag übersteigen oder wenn keine Nichtveranlagungs-Bescheinigung vorgelegt wird.