Fragen & Antworten zur Einlagensicherung

Welche Anleger sind abgesichert?
Die Kollektive Garantieregelung gilt für Einlagen von Privatpersonen, Vereinen, Stiftungen sowie Unternehmen, deren Bilanzsumme und Nettoumsatz bestimmte Größen nicht übersteigen.

Wann gilt das Einlagensicherungssystem?
Das Einlagensicherungssystem stellt sicher, dass Ihre Einlagen bis zu einer Höchstdeckungssumme zurückgezahlt werden, wenn die Banken ihren finanziellen Verpflichtungen nicht nachkommen können. Diese Regelung gilt unabhängig von der Ursache oder dem Ursprung der Nichterfüllung ihrer finanziellen Verpflichtungen.

Wie verhält es sich mit der Einlagensicherung bei Gemeinschaftskonten?
Bei Gemeinschaftskonten gilt die Einlagensicherung für jeden Kontoinhaber. Somit sind Gemeinschaftskonten bis zu einer Summe von € 200.000,- zu 100% abgesichert.

Welche Einlagen sind garantiert?
Die Regelung garantiert Sicht- und Spareinlagen sowie registrierte Schuldverschreibungen, Bankobligationen und Sparbriefe. Unter bestimmten Bedingungen fallen auch Wertpapierdepots unter die Garantie.

Welche Entschädigung wird gewährt?
Die DHB Bank N.V. ist Mitglied des niederländischen Einlagensicherungssystems. Das niederländische Einlagensicherungssystem garantiert jedem Anleger einen Einlagenschutz bis zu einem Betrag von € 100.000.- zu 100% bereits seit Oktober 2008. Damit wurde die ab 31.12.2010 geltende Mindestsicherung in Europa bereits vorzeitig in Kraft gesetzt.

Wann wird eine Entschädigung gezahlt?
Wenn die niederländische Zentralbank (De Nederlandsche Bank, DNB) die Zahlungsunfähigkeit einer Bank festgestellt hat, veröffentlicht sie dies in Anzeigen bei großen Tageszeitungen. Die Anleger der Bank werden darin aufgefordert, ihre Ansprüche gemäß der Kollektiven Garantieregelung gegenüber der DNB geltend zu machen. Die Entschädigung wird dann innerhalb von drei Monaten nach dem Antrag ausbezahlt.

Und wer bezahlt das?
Die Kollektive Garantieregelung ist ein gemeinschaftliches Sicherungssystem der niederländischen Banken. Die Zentralbank, die die Regelung administriert, erhebt die Kosten eines Entschädigungsfalles anteilmäßig von allen Banken, die ihm angehören. Das betrifft somit alle Geldinstitute, die in den Niederlanden ihren Sitz haben und der Aufsicht der DNB unterliegen. Die Teilnahme an dem Sicherungssystem ist obligatorisch.

Welche Pläne bestehen seitens der EU für die zukünftige Einlagensicherung in Europa?
Die EU will die Einlagensicherung in Europa bis 2014 vereinheitlichen, da viele Staaten neben der europäischen Sicherung auch eigene Sicherungssysteme mit zusätzlichen Leistungen unterhalten, wie z.B. die Bundesrepublik mit den eigenen Sicherungssystemen der Sparkassen und Volks- und Raiffeisenbanken sowie dem Sicherungssystem der Privatbanken, dem Einlagensicherungsfonds im Bundesverband deutscher Banken.

Eckpunkte der vereinheitlichten Sicherung:
- Mindestsicherungsbetrag Euro 100.000 zu 100%
- Schutz für Giro- und Sparkonten (Tagesgeld- und Festgeldkonten)
- Die Erstattungsfrist bei Ausfall beträgt ab dem 01.01.2019 bis zum 31.12.2020 - 15 Arbeitstage, ab 
  dem 01.01.2021 bis zum 31.12.2023 - 10 Arbeitstage und ab dem 01.01.2024 - 7 Arbeitstage.
- Schaffung eines gemeinsamen Fonds, in den alle Banken einzahlen, auch solche, die in eigene Systeme  
  einzahlen. Damit ist zu erwarten, dass aus reinen Kostengründen die eigenen Sicherungssysteme und deren 
  höhere Sicherungsgrenzen entfallen könnten.